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Landtagswahl Baden-Württemberg am 8. März 2026 - Wahlaufruf von Kreiswahlleiter Landrat Dr. Joachim Bläse

Liebe Bürgerinnen und Bürger im Ostalbkreis,
 
am Sonntag, 8. März 2026, sind Sie zur Wahl des 18. Landtags von Baden-Württemberg aufgerufen.
 

Bei dieser Wahl gibt es zwei Neuerungen: Im Gegensatz zu den bisherigen Landtagswahlen haben Wählerinnen und Wähler nicht mehr nur eine, sondern zwei Stimmen. Eine Stimme – und zwar die sogenannte Erststimme – kann für einen Kreiswahlvorschlag vergeben werden, mit dem sich Bewerberinnen und Bewerber einer Partei oder Einzelbewerberinnen und -bewerber im Wahlkreis um ein Direktmandat bewerben. Eine weitere Stimme – nämlich die Zweitstimme – kann für die Landesliste einer Partei vergeben werden.
 
Mit der Erststimme wird also eine Abgeordnete bzw. ein Abgeordneter im Wahlkreis persönlich gewählt – das Direktmandat erhält, wer die meisten Stimmen erreicht hat. Die Zweitstimme bestimmt die Verteilung der Sitze insgesamt auf die einzelnen Parteien. Gewählt werden mindestens 120 Abgeordnete. Davon werden 70 Direktmandate durch Mehrheitswahl in den 70 Wahlkreisen im Land vergeben, die übrigen Sitze werden über Landeslisten vergeben.
 
Es sind Landeslisten für 21 Parteien zugelassen. Für diese kandidieren insgesamt 410 Männer, 246 Frauen und eine diverse Person als Listen- oder Listenersatzkandidatinnen und -kandidaten. Im Ostalbkreis liegen der Wahlkreis 25 (Schwäbisch Gmünd), wo sich 13 Direkt- oder deren Ersatzkandidatinnen und -kandidaten zur Wahl stellen, und der Wahlkreis 26 (Aalen) mit 12 Direkt- oder Ersatzkandidatinnen und -kandidaten.
 
Neu ist diesmal auch das Wahlalter, das von 18 auf 16 Jahre herabgesetzt wurde. Der Anteil der erstmals Wahlberechtigten beträgt damit landesweit rund 8,4 Prozent aller Wahlberechtigten, so das Statistische Landesamt.
 
Landesweit sind rund 7,7 Mio. Menschen, davon über 235.000 Wählerinnen und Wähler im Ostalbkreis, berechtigt, für die nächsten fünf Jahre über die Zusammensetzung des Landtags zu entscheiden. Bei der letzten Landtagswahl 2021 lag die Wahlbeteiligung im Ostalbkreis bei rund 64 Prozent und damit etwas über dem Landesdurchschnitt, im Jahr 2016 machten mit 71 Prozent deutlich mehr Berechtigte von ihrem Wahlrecht Gebrauch.
 
Als Landrat und in meiner Funktion als Kreiswahlleiter des Ostalbkreises bitte ich Sie, bei der diesjährigen Landtagswahl Ihr gesetzlich verbrieftes Wahlrecht rege zu nutzen. Denn mit Ihren beiden Stimmen bestimmen Sie mit über die Zukunft unseres Landes.
 
Sie können Ihr Stimmrecht persönlich in den Wahllokalen Ihrer Städte und Gemeinden ausüben oder auch per Briefwahl wählen. Wenn Sie die Briefwahl nutzen und den Wahlbrief per Post befördern lassen, sollten Sie diesen möglichst frühzeitig aufgeben. Die Stimmabgabe ist nur gültig, wenn der Wahlbrief spätestens zum Wahltag, 18:00 Uhr, bei der zuständigen Wahlbehörde abgegeben wurde.
 
Blinde oder sehbehinderte Wählerinnen und Wähler können sich zur Kennzeichnung des Stimmzettels einer Stimmzettelschablone bedienen, die bei den Blinden- und Sehbehindertenverbände erhältlich sind.
 
Am Wahlabend veröffentlichen wir ab 18:00 Uhr die eingehenden Wahlergebnisse aus den Städten und Gemeinden des Ostalbkreises wieder fortlaufend auf unserer Website www.ostalbkreis.de.
 
Allen Städten und Gemeinden danke ich für die gute Wahlvorbereitung. Ein Dankeschön auch an alle, die sich freiwillig und ehrenamtlich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer engagieren.
 
Liebe Wählerinnen und Wähler, ich wünsche Ihnen allen einen guten Wahlsonntag!
 
 
Mit freundlichen Grüßen
 
gez.
Dr. Joachim Bläse
Landrat des Ostalbkreises
 

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