Top

Wechsel der Wasserzähleinrichtungen

In den nächsten Monaten sind wieder Mitarbeiter der Gemeinde unterwegs, um den turnusmäßigen Wasseruhrentausch vorzunehmen.
Der Tausch der Wasseruhr unterliegt gesetzlichen Vorschriften. Als Basis dient das Mess- und Eichgesetz (MessEG). Diese Gesetzgebung soll Sie als Verbraucher schützen, indem manipulierte oder nicht korrekt zählende Zähler aus dem Verkehr gezogen werden. Für Kaltwasserzähler ergibt sich eine Eichfrist von sechs Jahren. Somit erhalten Sie nach Ablauf dieser Zeit erneut einen anderen Wasserzähler. Der Tausch des Zählers ist für Sie kostenfrei.
Falls sie zu Hause sind, erfolgt der Wechsel direkt vor Ort. Sollten Sie nicht angetroffen werden, wird eine Nachricht im Briefkasten hinterlassen, mit der Bitte um Terminvereinbarung.
Wir bitten um ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, damit die Arbeiten zügig und reibungslos durchgeführt werden können.

benz

"Als Bürgermeisterin von Mutlangen darf ich Sie alle recht herzlich in Mutlangen, einer liebens- und lebenswerten Gemeinde mit rund 6.900 Einwohnern im Ostalbkreis willkommen heißen."Weiterlesen

Stephanie Eßwein, Bürgermeisterin