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Rathaus

Die Gemeindeverwaltung Mutlangen - Ihr Ansprechpartner in allen Lebenslagen!

Herzlich Willkommen beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Mutlangen!
Unser Team, bestehend aus 19 Mitarbeiter/innen, kümmert sich im Rahmen sehr bürgerfreundlicher Öffnungszeiten um die Belange der Mutlanger Bürger und entwickelt das bestehende Angebot im Freizeit-, Bildungs- und Betreuungsangebot stetig in Ihrem Sinne fort.

Daneben sind wir für die Verwaltung und bauliche Unterhaltung der öffentlichen Einrichtungen Ihr Ansprechpartner und kümmern uns um eine hochwertige und bedarfsgerechte Infrastruktur.

Nähere Angaben zu unseren Aufgaben sowie unseren Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den unteren Ausführungen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Wer macht in der Gemeindeverwaltung was?

Das nachfolgende Schaubild soll Ihnen die Suche nach dem richtigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen erleichtern.
Es zeigt Ihnen die Organisationsstruktur innerhalb der Gemeindeverwaltung auf einen Blick inklusive der Kontaktdaten der Mitarbeiter. Neu ist, dass es neben dem Hauptamt und dem Ordnungsamt seit April 2011 auch ein zusätzliches Technisches Bauamt gibt. Aufgaben des Finanzwesens werden dagegen vom Gemeindeverwaltungsverband Schwäbischer Wald, welcher seinen Sitz im 2. Obergeschoss des Bürgermeisteramtes Mutlangen hat, für die Gemeinden Durlangen, Mutlangen, Ruppertshofen, Spraitbach und Täferrot zentral erledigt.

Alle Ansprechpartner auf einen Blick - so geht die "Behördensuche" leicht von der Hand!
 

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Amtsgericht Schwäbisch Gmünd

Beschreibung

Die Amtsgerichte entscheiden in Zivil- und Strafsachen als Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Zivilsachen sind privatrechtliche Streitigkeiten, bei denen sich die Parteien als Privatpersonen (Bürger, Unternehmer oder auch staatliche Träger als Teilnehmer des Privatrechtsverkehrs) gegenüberstehen.
Die Amtsgerichte sind in Zivilsachen vor allem zuständig für erstinstanzliche Streitigkeiten mit einem Streitwert bis zu EUR 5000.

Unabhängig vom Streitwert haben Amtsgerichte unter anderem zu entscheiden in Mietstreitigkeiten, soweit es um Wohnraum geht, und - als Familiengerichte - in Kindschafts- und Familiensachen.

In Strafsachen sind die Amtsgerichte für alle Straftaten zuständig, für die nicht in erster Instanz bereits das Land- oder (ausnahmsweise) das Oberlandesgericht zuständig ist und bei denen keine höhere Strafe als eine Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren zu erwarten ist. Ein Strafrichter ist zuständig, wenn eine höhere Strafe als eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren nicht zu erwarten ist. Ansonsten entscheiden die Amtsgerichte als Schöffengericht, das mit einem Strafrichter als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Schöffen besetzt ist.

Die Amtsgerichte

  • entscheiden auch über Zwangsvollstreckungs-, Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren,
  • entscheiden auch über verschiedene Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie beispielsweise Betreuungsverfahren, und
  • führen Register wie Handels- und Vereinsregister.

Die Zuständigkeiten der Amtsgerichte sind zum Teil, wie in Familien- und Insolvenzsachen, Nachlass- und Grundbuchsachen bestimmten Amtsgerichten für mehrere Amtsgerichtsbezirke übertragen. Für Mahnverfahren aus dem ganzen Land ist ausschließlich das Amtsgericht Stuttgart zuständig. Für Handels- und Vereinsregistersachen sind im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart das Amtsgericht Stuttgart und das Amtsgericht Ulm zuständig.

Mit der Neuordnung des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg wurden sämtliche Grundbuchämter zentralisiert. Eine Grundbuchamtssuche finden Sie auf der Homepage der Bundesnotarkammer www.notar.de unter dem Register "Grundbuchamtssuche".

Die papierhaften Grundakten und Grundbücher werden beim Grundbuchzentralarchiv Baden-Württemberg in Kornwestheim gelagert.

Gegen Entscheidungen der Amtsgerichte können Sie in der Regel ein Rechtsmittel beim Landgericht einlegen. In Familien- und Kindschaftssachen ist das Oberlandesgericht die zweite Instanz.

Da das Grundgesetz die Unabhängigkeit der Rechtsprechung garantiert, unterliegen die Richter keiner Rechts- oder Fachaufsicht. Entscheidungen der Amtsgerichte können daher nur im Rahmen der von den Gesetzen vorgesehenen Rechtsmittel vom Landgericht, Oberlandesgericht oder vom Bundesgerichtshof auf ihre Richtigkeit überprüft werden.

Hausanschrift

Rektor-Klaus-Straße 21
73525 Schwäbisch Gmünd
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Parkplatz

Tiefgarage (gebührenpflichtig) im Stadtgarten Congress-Centrum CCS, Rektor-Klaus-Strasse 9

Anfahrtsbeschreibung

auf B 29 im Kreisverkehr Höhe Busbahnhof (aus Richtung Stuttgart kommend 1. Ausfahrt - aus Richtung Aalen kommend 2. Ausfahrt), über Remsbrücke, dann nach 200 m linker Hand (Ecke Katharinenstraße)

Kontakt

Telefon 07171 602-0
Fax 07171 602571541
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach DE.Justiz.87b5b358-1945-4602-a312-69ce27bca5a3.c420

Leistungen

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Hauptstraße 22
73557 Mutlangen

Tel.: 07171/703-0
Fax : 07171/703-80
info@mutlangen.de

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"Als Bürgermeisterin von Mutlangen darf ich Sie alle recht herzlich in Mutlangen, einer liebens- und lebenswerten Gemeinde mit rund 6.700 Einwohnern im Ostalbkreis willkommen heißen."Weiterlesen

Stephanie Eßwein, Bürgermeisterin