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Rathaus

Die Gemeindeverwaltung Mutlangen - Ihr Ansprechpartner in allen Lebenslagen!

Herzlich Willkommen beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Mutlangen!
Unser Team, bestehend aus 19 Mitarbeiter/innen, kümmert sich im Rahmen sehr bürgerfreundlicher Öffnungszeiten um die Belange der Mutlanger Bürger und entwickelt das bestehende Angebot im Freizeit-, Bildungs- und Betreuungsangebot stetig in Ihrem Sinne fort.

Daneben sind wir für die Verwaltung und bauliche Unterhaltung der öffentlichen Einrichtungen Ihr Ansprechpartner und kümmern uns um eine hochwertige und bedarfsgerechte Infrastruktur.

Nähere Angaben zu unseren Aufgaben sowie unseren Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den unteren Ausführungen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Wer macht in der Gemeindeverwaltung was?

Das nachfolgende Schaubild soll Ihnen die Suche nach dem richtigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen erleichtern.
Es zeigt Ihnen die Organisationsstruktur innerhalb der Gemeindeverwaltung auf einen Blick inklusive der Kontaktdaten der Mitarbeiter. Neu ist, dass es neben dem Hauptamt und dem Ordnungsamt seit April 2011 auch ein zusätzliches Technisches Bauamt gibt. Aufgaben des Finanzwesens werden dagegen vom Gemeindeverwaltungsverband Schwäbischer Wald, welcher seinen Sitz im 2. Obergeschoss des Bürgermeisteramtes Mutlangen hat, für die Gemeinden Durlangen, Mutlangen, Ruppertshofen, Spraitbach und Täferrot zentral erledigt.

Alle Ansprechpartner auf einen Blick - so geht die "Behördensuche" leicht von der Hand!
 

Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Regierungspräsidium Stuttgart

Beschreibung

Die Regierungspräsidien (RPen) treffen eine Vielzahl von Zulassungsentscheidungen für

  • Bürger: z.B. Stiftungsgenehmigungen, Namensfeststellungen, handwerksrechtliche Ausnahmebewilligungen, Apothekenbetriebserlaubnisse
  • Unternehmen: z.B. arzneimittelrechtliche Erlaubnisse, Schwerlasttransport-Erlaubnisse, Bewilligung und Erlaubnis von Wasserentnahmen und Kiesabbau
  • Kommunen (Gemeinden, Städte, Landkreise): z.B. Genehmigungen von Bauleitplänen und baurechtlichen Satzungen
  • Unternehmen und Kommunen: z.B. Genehmigungen von Anlagen zur Energiegewinnung und Abfallentsorgung, großen Industrieanlagen, Straßen- und Stadtbahnen
  • Schulen: z.B. Zuweisungen von Lehrerinnen und Lehrern an die Schulen, Genehmigungen von zusätzlichen Unterrichtsfächern, Genehmigungen von Privatschulen

Die RPen treffen auch Planungsentscheidungen (Planfeststellungen, Beurteilungen) für raumordnerisch bedeutsame Projekte (z.B. Straßenbauvorhaben) und betreiben die notwendigen Enteignungs- und Entschädigungsverfahren. Sie führen auch die Raumbedarfsplanung für Schulhausneubauten durch.

Als Vollzugsbehörde sind die RPen z.B. für aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber Ausländern und abgelehnten Asylbewerbern zuständig.

Die RPen üben die Kommunalaufsicht (Rechtsaufsicht über die Kommunen im Regierungsbezirk), die Fach- und Rechtsaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden sowie die Fach- und Dienstaufsicht über Polizeidirektionen und Schulen aus. Widerspruchsbehörden sind die RPen insbesondere in bau-, umwelt- und gewerberechtlichen Verfahren sowie bei Ausländer- und Führerscheinangelegenheiten.

Die RPen fördern mit staatlichen Finanzmitteln kommunale, aber auch private Vorhaben im Feuerwehrwesen, Wohnungsbau, bei sozialen Einrichtungen und Krankenhäusern, bei Städtebau und Stadterneuerung, im Tourismus, im Agrarbereich, im Öffentlichen Personennahverkehr, beim Schulbau und beim Sport.

Die Schutzaufgaben gegenüber Natur, Landschaft und Umwelt berühren Bürger, Unternehmen und Kommunen, ebenso die Beratungsaufgaben bei der Vorbereitung und Durchführung von Verwaltungsverfahren, in der Bauleitplanung, in der Landwirtschaft, bei der Schulentwicklung und Qualitätssicherung im Schulbereich und bei der polizeilichen Fahndung.

Die RPen leiten landkreisübergreifende und überregionale Polizeieinsätze. Sie sind tätig in der strategischen Kriminalitätsbekämpfung und in der kriminalpolizeilichen Untersuchung und gewährleisten den Service für die nachgeordneten Dienststellen.

Gegen die Entscheidungen der RPen (zum Beispiel Ablehnung einer Genehmigung, Planfeststellung, Widerspruchsbescheid) können Sie die vorgesehenen Rechtsmittel einlegen.

Allgemein gilt: Sprechen Sie mit uns, wenn Sie Zweifel daran haben, ob Ihr Anliegen richtig verstanden und beurteilt wird. Wir werden uns Ihres Anliegens nochmals annehmen. Wenn Sie eine Entscheidung in der Sache für unrichtig halten, können Sie sich aber auch an das fachlich zuständige Ministerium wenden (Fachaufsicht). Fragen des allgemeinen Verfahrens oder des dienstlichen Verhaltens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann das Innenministerium überprüfen (Dienstaufsicht). Wenn Sie etwas derartiges überlegen, müssen Sie beachten, dass durch das Einlegen einer Beschwerde bei einem Ministerium die Fristen, die für einen Widerspruch oder in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu beachten sind, nicht gehemmt oder unterbrochen werden.

Die RPen bilden aus: Verwaltungsbeamte im mittleren Verwaltungsdienst. Die RPen sind auch Stationen der Rechts-, Bau- und Verwaltungsreferendarausbildung sowie zuständig für die Zulassung zum gehobenen Verwaltungsdienst.

Hausanschrift

Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart
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Anfahrtsbeschreibung

siehe Anfahrtskizze

Zuständigkeit

Regierungsbezirk Stuttgart

Leistungen

Formulare und Onlinedienste

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Hauptstraße 22
73557 Mutlangen

Tel.: 07171/703-0
Fax : 07171/703-80
info@mutlangen.de

benz

"Als Bürgermeisterin von Mutlangen darf ich Sie alle recht herzlich in Mutlangen, einer liebens- und lebenswerten Gemeinde mit rund 6.700 Einwohnern im Ostalbkreis willkommen heißen."Weiterlesen

Stephanie Eßwein, Bürgermeisterin