Der Bewerber sowie der Ehegatte, Lebenspartner nach LPartG oder eheähnliche Lebensgemeinschaft* erhält 8 Punkte pro vollem ununterbrochenen Jahr innerhalb der vergangenen 5 Jahre (Rückgerechnet ab dem Stichtag - Ende des Bewerbungszeitraums).
Gesamtpunktzahl aktueller Wohnsitz: 0 Punkte
Maximal mögliche Punktzahl: 70 Punkte
Der Bewerber sowie der Ehegatte, Lebenspartner nach LPartG oder eheähnliche Lebensgemeinschaft* erhält 3 Punkte pro vollem Kalenderjahr in der Gemeinde innerhalb der vergangenen 10 Jahre (Rückgerechnet ab dem Stichtag - Ende des Bewerbungszeitraums).
Gesamtpunktzahl Früherer Wohnsitz: 0 Punkte
Maximal mögliche Punktzahl: 25 Punkte
Es kann nur Punkte entweder aus 2.1 oder 2.2 geben, nicht kumulativ.
Maximal mögliche Punktzahl: 15 Punkte
Maximal mögliche Punktzahl: 15 Punkte
Gesamtpunktzahl aus den ortsbezogenen Kriterien: 0 Punkte
Maximale Punktzahl in der Summe aller ortsbezogenen Kriterien: 100 Punkte