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Corona-Pandemie

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

Aktuelle Corona-Verordnung - gültig ab 26.04.2022


Die vollständige Verordnung finden Sie hier (108,2 KB)
Die Corona-Regeln auf einen Blick finden Sie unter folgendem Link (hier) (79,2 KB)

Änderungen für Genesene 

Wer im Ostalbkreis wohnhaft ist und mit COVID-19 infiziert war, erhielt bislang 28 Tage nach seiner Positivtestung eine sogenannte Genesenenbescheinigung vom Gesundheitsamt. Wie das Landratsamt nun mitteilt, werden für alle, deren Abstrichdatum am 14.02.2022 oder später war, keine Bescheinigungen mehr ausgestellt. Betroffene können sich an Apotheken wenden, die ein Genesenenzertifikat ausstellen.
 
Apotheken, die diesen Service anbieten, benötigen dazu den Personalausweis des Genesenen und den Nachweis des PCR/PCR-PoC-Testergebnisses, aus dem das Abstrichdatum hervorgeht. Außerdem kann das Genesenenzertifikat frühestens 28 Tage nach der durchgeführten Testung ausgestellt werden.

Absonderungsübersicht

Aktuelles zu Corona

Seit Mittwoch 24. November 2021 gilt die Alarmstufe

Einzelheiten zu den geltenden Regelungen finden Sie auf der Website des Landes Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Eine vollständige Übersicht und weitere Details findet Ihr unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/211028_Auf_einen_Blick_DE_01.pdf

Einschränkungen für nicht geimpfte und nicht genesene Personen
In der Alarmstufe darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte und genesene Personen werden dabei nicht mitgezählt. Im Einzelhandel gilt eine 3G-Regelung, das heißt, für nicht-immunisierte Personen ist der Zutritt nur mit negativem Antigen-Schnelltest erlaubt. Ausgenommen von der 3G-Regel sind Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien sowie Abhol- und Lieferangebote (eine Liste finden Sie in unserem FAQ und am Ende der der Meldung). Im Fitnessstudio, beim Vereinssport oder sonstigen sportlichen Aktivitäten in Sportstätten gilt in geschlossenen Räumen 2G, im Freien 3G mit PCR-Test-Pflicht.
In den Schulen gilt in der Alarmstufe wieder die Maskenpflicht am Platz.
Ausgenommen von der PCR-Pflicht und den 2G-Beschränkungen sind generell Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Schwangere sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für diese ist in der Regel ein Antigen-Schnelltest ausreichend. Nicht-immunisierte Schülerinnen und Schüler erhalten stattdessen gegen Vorlage ihres Schülerausweises beziehungsweise eines geeigneten Dokuments, aus dem sich die Schülereigenschaft ergibt, Zugang.

Aktuelle Corona-Zahlen in Mutlangen

 Info zu den Corona-Zahlen in Mutlangen
 
Da sich das Kontaktpersonenmanagement für Corona-Infizierte und Kontaktpersonen geändert hat, können wir den aktuellen Stand der Coronafälle nicht mehr veröffentlichen, da es verschiedene Absonderungsregeln gibt und uns hierzu die Mitteilung fehlt.
 
Die aktuellen Corona-Zahlen, auch für Mutlangen, finden Sie auf der Homepage des Ostalbkreises unter www.ostalbkreis.de.
                                                                          

Gastronomie

Die Liefer- und Abholservice der Mutlanger Gastronomien finden Sie hier.

Handels- und Gewerbeverein ist für Sie da!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger von Mutlangen,
liebe Mitglieder und Freunde in unserem HGV Mutlangen,
 
die Gesundheit von uns allen steht auch in dieser Zeit selbstverständlich und ohne Einschränkung an erster Stelle. Es gibt auch noch eine andere Sache die wir als Gewerbetreibende nicht ignorieren können.
Viele von uns leiden unter der aktuellen Situation im Zusammenhang mit Corona bzw. COVID-19. Einschränkungen im Betrieb, personelle Anpassungen die notwendig wurden, angepasste Öffnungszeiten und teilweise eingeschränkte bis komplett eingestellte Geschäftstätigkeiten belasten uns sowohl in unserem persönlichen Alltag aber natürlich auch finanziell.
Wir stehen Ihnen, liebe Mutlanger, trotzdem, soweit rechtlich zulässig zur Verfügung . Sie erreichen uns unter unserer Notfallrufnummer: 0160 - 725 44 15
 
Des Weiteren arbeiten wir auch aktiv mit der Nachbarschaftshilfe in Mutlangen zusammen.
 
sowie über die Seite der Gemeinde Mutlangen (www.mutlangen.de), die Mutlangen-App, und unsere eigene Homepage (www.hgvmutlangen.de) bzw. auf Facebook (www.facebook.de/HGVMutlangen)
 
Herzlichen Dank und bleiben Sie uns gesund
 
Ihr
 
Handels- und Gewerbverein Mutlangen e.V.

Impf-Aktionen

Einen weiteren Impftermin finden Sie hier.

Zu beachten:
Bitte tragen Sie Oberbekleidung, die es Ihnen ermöglicht zügig Ihren Impfarm freizumachen
Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin. Auch bei kalten Außentemperaturen werden Sie nur zu Ihrer reservierten Zeit eingelassen

Zum Impftermin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
Ihren gültigen PersonalausweisIhre
Krankenkassenkarte
Ihren Impfpass
Ausgefüllter Anamnesebogen und Einwilligungserklärung sowie den Aufklärungsbogen

Nachbarschaftshilfe

Sie sind über 65 Jahre alt und haben ein geschwächtes Immunsystem- gehören zur Risikogruppe oder sind in Isolation! Wir möchten Sie unterstützen um gesund zu bleiben und Ihre Versorgung zu sichern.

 
Wenn Sie Hilfe brauchen (bei kleineren Besorgungen bzw. Einkäufen oä), scheuen Sie sich nicht und melden Sie sich!

Melden Sie sich bei Julia Windschüttel unter der Telefonnummer 07171/ 4950655 oder bei Herrn Fethi Aggül: 0172 6007978.
 
Oder nutzen Sie folgendes Formular (hier (270,4 KB)) und werfen es in den Briefkasten der Gemeinde oder bitten jemand in Ihrer Umgebung, es bei uns abzugeben.

Ostalbhelden gegen Corona! Ostalbkreis richtet Spendenprojekt auf Gut-fuer-die-Ostalb.de ein

Nach wie vor steigt die Zahl der Corona-Erkrankten im Ostalbkreis und damit auch die Anzahl von Kontaktpersonen, die wie die Erkrankten zwei Wochen in häuslicher Isolation verbringen müssen. Durch die vom Land verfügte Schließung von Einrichtungen und das Kontaktverbot sind momentan viele kleine und mittlere Betriebe sowie Selbständige in eine finanzielle Schieflage geraten.
 
Neben den staatlichen Unterstützungsangeboten haben sich inzwischen unglaublich viele ehrenamtliche Strukturen entwickelt, die ihre Mitmenschen auf die unterschiedlichsten Arten unterstützen. Dazu gehören Bürgerinnen und Bürger in Vereinen, die anstelle der nicht mehr möglichen Trainingsstunden für ältere Menschen Besorgungen machen, dazu gehören aber auch Aktionen wie „Helden für Helden im Ostalbkreis“, bei der die Fleischerinnung Beschäftigten von Hilfsorganisationen ein kostenloses Vesper sponsert.
 
„Unterstützungsbedarf gibt es sicherlich noch an vielen Stellen. Deshalb hat das Landratsamt Ostalbkreis jetzt auf der Spendenplattform www.gute-fuer-die-ostalb.de ein Spendenprojekt eingerichtet“, informiert Landrat Klaus Pavel. Unterstützt werden sollen mit den Spendengeldern Menschen oder Einrichtungen, die im Zuge der Corona-Krise unverschuldet und unversehens in Not geraten oder etwa ganz konkrete Sachmittel benötigen.
 
Gespendet werden kann online über die Spendenplattform „Gut für die Ostalb“.
Wer nicht die Möglichkeit hat online zu spenden, kann dies auch direkt unter Angabe des Verwendungszwecks „Ostalbhelden gegen Corona“ auf das Konto des Landratsamts Ostalbkreis bei der Kreissparkasse Ostalb,
IBAN: DE52614500500110000347, SWIFT-BIC: OASPDE6A tun.

Am 9. April 2020 ab 15:00 Uhr verdoppelt die Kreissparkasse Ostalb übrigens Spenden auf „Gut für die Ostalb“ bis 10.000 Euro. Spenden lohnt sich also wortwörtlich im doppelten Sinne!

Quarantäne-Bescheinigung

Erhalte ich eine Bescheinigung über meine Absonderung?

Nein, nach der neusten Corona VO Absonderung nicht mehr.
Wenn Sie über Ihren Arbeitgeber eine Entschädigung für den Zeitraum der Absonderung geltend machen möchten, müssen Sie das positive Testergebnis einreichen.

Alle Weiteren Infos unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-quarantaene/

Testmöglichkeit in Mutlangen

Testzentrum Mutlangen
An der Stauferklinik 3
73557 Mutlangen

Terminverwaltung@ruck-zuck-figur.de
Zur Terminbuchung
Montag-Freitag 7:30-13:00 Uhr und 14:00-19:00 Uhr
Samstag 9:00-15:00 Uhr
Sonntag 9:00-13:00 Uhr
Testzentrum
Knut Ginzel Kleingewerbe
In der Breite 24
73557 Mutlangen
Hinweis: auch Angebot PCR-Testung
Tel. 0176 96434949 Samstag, Sonntag und Feiertag 10:00-12:00 Uhr
Montag-Freitag abends nach telefonischer Absprache

Testcenter am Cafe Colosal GbR
Gmünderstraße 13
73557 Mutlangen
Tel. 07171 9084102 Öffnungszeiten
Montag 10 bis 18 uhr
Dienstag 10 bis 18 uhr
Mittwoch 10 bis 18 uhr
Donnerstag 10 bis 18 uhr
Freitag 10 bis 18 uhr
Samstag 10 bis 16 uhr
Sonntag 10 bis 18 uhr
K. Testzentrum Mutlangen
Gmünderstraße 4
73557 Mutlangen
Tel. 0163 7860781
testzentrummutlangen@gmail.com
Sonntag-Montag 10:00-20:00 Uhr

TEST Positiv - Was ist zu tun?

Weitere wichtige Informationen rund um den Coronavirus

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an den Geschäftsbereich Gesundheit wenden:

Hotline: 07361 503-1900 von 8:00 bis 20:00 Uhr

Weitere wichtige Nummern im Landratsamt Ostalbkreis finden Sie hier
 
Aktuelle Informationen zum Coronavirus im Ostalbkreis erhalten Sie (hier).

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg erhalten Sie (hier)

Das Robert Koch Institut informiert (hier)

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"Als Bürgermeisterin von Mutlangen darf ich Sie alle recht herzlich in Mutlangen, einer liebens- und lebenswerten Gemeinde mit rund 6.700 Einwohnern im Ostalbkreis willkommen heißen."Weiterlesen

Stephanie Eßwein, Bürgermeisterin