Ferienbetreuung
Die Gemeinde Mutlangen bietet eine Ferienbetreuung für Grundschulkinder aus Mutlangen und Kinder die die Grundschule Mutlangen bzw. die Heideschule Mutlangen besuchen in der Grundschule, Hauptstraße 5 an.
Die Ferienbetreuung findet in den Schulferien statt und wird in zwei Zeitblöcken angeboten:
Block I: 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr, Block II: 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr.
Es können ganze Ferienwochen oder einzelne Ferientage gebucht werden.
Die Gebühr für die Ferienbetreuung der Gemeinde Mutlangen beträgt 15,00 € pro Tag/Teilnehmer für sechs Stunden Betreuung und 20,00 € pro Tag/Teilnehmer für acht Stunden Betreuung.
Um eine verlässliche Betreuung mit konstanten Bezugspersonen sicherzustellen, erfolgt diese durch eigenes Personal der Gemeinde.
Auf dem Programm stehen unterschiedliche Aktivitäten, u.a. Basteln, Spielen, Werkangebote, teilweise Kochprojekte und verschiedene Aktionen.
Eine Verpflegung (Vesper und Getränk) muss von zu Hause mitgebracht werden.
Wir möchten Ihnen mitteilen, dass die Ferienbetreuung in Mutlangen grundsätzlich in jedem Schuljahr angeboten wird.
Schließzeiten sind lediglich in einer Woche in den Weihnachtsferien und in drei Wochen in den Sommerferien.
Bitte beachten Sie: Die Anmeldung ist verbindlich. Die Anmeldegebühr ist auch bei Nichtteilnahme zu entrichten.
Für weitere Informationen und Rückfragen steht Ihnen Frau Maurer vom Rathaus (maurer@mutlangen.de, 07171/703-56) gerne zur Verfügung. Anmeldung
Die Anmeldung ist verbindlich und der Teilnahmebeitrag muss auch im Falle einer Nichtteilnahme bezahlt werden. Die Anmeldung soll bis 25. Oktober 2026 erfolgen.
Hier gelangen Sie zur Anmeldung: Online Anmeldung.
Zur Teilnahme berechtigte Kinder
Kinder mit Erstwohnsitz in Mutlangen im Alter von 6 – 10 Jahren und Kinder, die die Grundschule Mutlangen bzw. die Heideschule Mutlangen besuchen. Betreuungszeiten
An den im Anmeldebogen definierten Ferientagen jeweils von 7.30 Uhr – 13.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr. Betreuungsort
Grundschule Mutlangen, Hauptstraße 5, 73557 Mutlangen, im Kernzeitraum EG. Je nach Aktivität kann die Betreuung während der Betreuungszeit auch an einem anderen Ort stattfinden. Verbindlichkeit der Anmeldung
Die Anmeldung ist verbindlich, d.h. die tagesbezogene Teilnahmegebühr ist auch zu bezahlen, wenn eine tatsächliche Teilnahme nicht erfolgt. Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr von 15,00 € je Tag für 6 Stunden Betreuung bzw. 20,00 € je Tag für 8 Stunden Betreuung, schulden alle Personensorgeberechtigten gesamtschuldnerisch. Sie ist am ersten Ferientag der jeweiligen Ferien fällig und wird aufgrund der abzugebenden Abbuchungsermächtigung von der Gemeinde Mutlangen nach den Ferien eingezogen. Das SEPA-Lastschriftmandat auf dem Anmeldeformular ist unbedingt auszufüllen. Aufsicht, Haftung
(1) Während der Betreuungszeiten ist das Betreuungspersonal grundsätzlich für die Kinder verantwortlich. Die Aufsichtspflicht der Gemeinde beginnt mit der Übernahme der Kinder durch die Betreuungskräfte in der Einrichtung. Die Kinder, die an den Betreuungsangeboten teilnehmen, sind während der Betreuung gesetzlich gegen Unfall versichert. Unfälle, die eine ärztliche Behandlung nach sich ziehen, sind sofort der Betreuungskraft zu melden, die diese Meldung an die Gemeinde zur Aufnahme einer Unfallanzeige weitergibt. Eine weitere Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals besteht nicht.
(2) Die Gemeinde haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände der Kinder. Es wird empfohlen, diese Gegenstände mit dem Namen des Kindes zu kennzeichnen. Datenerhebung
Die Gemeinde Mutlangen als Träger der Maßnahme ist berechtigt, zur Erfüllung der Aufgaben nach diesen Richtlinien und Grundsätzen, die notwendigen persönlichen Daten der Kinder und ihrer Sorgeberechtigten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen.
