Top

Standesamt Mutlangen

In unserem Trauzimmer im Erdgeschoss des Rathauses, bieten wir Trauungen ganz individuell im Personenkreis von zwei bis zu 60 Personen an.

Ein neu gestalteter Außenbereich lädt zudem zum Verweilen bei einem Sektempfang im Anschluss der Trauung ein.

Eheschließungen

Der erste „amtliche Schritt“ in die Ehe ist die Anmeldung beim Standesamt (früher Aufgebot). Sie wird von dem Standesamt entgegengenommen, bei dem einer der Partner seinen Wohnsitz hat

Die Anmeldung der Eheschließung hat sechs Monate Gültigkeit, das heißt innerhalb von 6 Monaten nach dem Tag der Anmeldung kann Ihre Eheschließung stattfinden.

Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung der Eheschließung einen Termin mit uns. Bei diesem Termin zur Anmeldung der Eheschließung kann auch bereits der Termin für Ihre Trauung festgelegt werden.

Heiraten können Sie an jedem Werktag während unserer Öffnungszeiten. Als zusätzlichen Service bieten wir Ihnen außerdem die Möglichkeit an Freitagnachmittagen bzw. an Samstagen die Ehe zu schließen.

Zudem steht Ihnen für standesamtliche Trauungen ab sofort auch unser Foyer im Erdgeschoss des Rathauses zur Verfügung.

Unterlagen und Gebühren

Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab Sind Sie beide volljährig und deutsche Staatsangehörige und waren noch nie verheiratet oder verpartnert, dann genügen üblicherweise folgende Unterlagen:

- Personalausweis und Reisepass

- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde/Bürgerbüro, sofern ein Partner nicht in Mutlangen
  wohnhaft ist.
  Die Meldebehörde bestätigt Ihnen in der Aufenthaltsbescheinigung die Angaben zur Person,
  zum Wohnsitz, zur Staatsangehörigkeit und Familienstand.

- beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Geburtenregister. Sie erhalten diese Unterlagen beim
  Standesamt Ihres Geburtsortes.

Wenn Sie selbst schon verheiratet oder verpartnert waren, benötigen wir eine/einen

- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister der  
  Vorehe/vorherigen Lebenspartnerschaft. Diese Abschrift erhalten Sie beim Eheschließungsstandesamt  
  bzw. beim Standesamt der Begründung Ihrer Lebenspartnerschaft.

- Nachweis über die Auflösung der Vorehe bzw. vorherigen Lebenspartnerschaft. Personen, die bereits 
  verheiratet oder verpartnert waren, müssen einen urkundlichen Nachweis über die Auflösung der Vorehe  
  bzw. vorherigen Lebenspartnerschaft (z.B. Scheidung, Tod) vorlegen. Meistens kann dieser Nachweis 
  durch eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe/Lebenspartnerschaftsregister
  erbracht werden.

Bei gemeinsamen Kindern benötigen wir jeweils eine

- beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Geburtenregister. Die Urkunde muss aktuell sein und wird vom  
  Standesamt am Geburtsort Ihres Kindes ausgestellt.

Spezielle Informationen für die Anmeldung zur Eheschließung.
In folgenden Fällen erkundigen Sie sich bitte persönlich bei uns, welche Unterlagen benötigt werden.

- wenn ein Partner nicht im Bundesgebiet geboren ist

- wenn Sie als Spätaussiedler in die Bundesrepublik gekommen sind

- wenn Ihre Ehe/Lebenspartnerschaft im Ausland geschieden/aufgelöst worden ist

- bei Eheschließung/Lebenspartnerschaft von und mit ausländischen Staatsangehörigen

Für die Prüfung der Voraussetzungen fällt jedoch bei der Anmeldung zur Eheschließung eine Gebühr an. Diese beträgt 40,00 €

Sobald ausländisches Recht zu beachten ist, erhöht sich die Gebühr auf 80,00 €. Ausländisches Recht ist dann zu beachten sobald ausländische Urkunden und Bescheinigungen vorgelegt werden.

Zu diesen Gebühren kommen noch die Gebühren für eine Eheurkunde und, falls gewünscht, ein Stammbuch hinzu, so dass die Gesamtgebühr individuell verschieden sein kann

Soll die Eheschließung an einem Freitagnachmittag oder Samstag stattfinden, ist eine zusätzliche Servicegebühr von 60 € zu zahlen.

Bei Fragen können Sie sich gerne an unser Standesamt wenden.

Kontakt:

Frau Susanne Rühl

Sachbearbeiterin im Standesamt

Zuständigkeit H - O

Bild des persönlichen Kontakts "Frau Rühl"
Telefon +49 7171 703-53
Fax +49 7171 70382
Raum 5
Aufgaben

Standesamt, Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle

Frau Kerstin Holder

Sachbearbeiterin Standesamt

Zuständigkeit A - D

Bild des persönlichen Kontakts "Frau Holder"
Telefon +49 7171 703-29
Fax +49 7171 703-82
Raum 3
Aufgaben

Standesamt, Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen

Frau Gina Russ

Sachbearbeiterin im Standesamt

Zuständigkeit P - Z

Bild des persönlichen Kontakts "Frau Russ"
Telefon +49 7171 703-14
Fax +49 7171 703-82
Raum 6
Aufgaben

Sachbearbeiterin Standesamt

Frau Birgit Lemke

Sachbearbeiterin Standes- und Friedhofsamt

Zuständigkeit E - G

Bild des persönlichen Kontakts "Frau Lemke"
Telefon +49 7171 703-11
Fax +49 7171 703-82
Raum 4
Aufgaben

Standesamt, Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen, Friedhofsverwaltung

Frau Gina Russ

Sachbearbeiterin im Standesamt

Zuständigkeit P - Z

Bild des persönlichen Kontakts "Frau Russ"
Telefon +49 7171 703-14
Fax +49 7171 703-82
Raum 6
Aufgaben

Sachbearbeiterin Standesamt

Frau Kerstin Holder

Sachbearbeiterin Standesamt

Zuständigkeit A - D

Bild des persönlichen Kontakts "Frau Holder"
Telefon +49 7171 703-29
Fax +49 7171 703-82
Raum 3
Aufgaben

Standesamt, Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen

Frau Susanne Rühl

Sachbearbeiterin im Standesamt

Zuständigkeit H - O

Bild des persönlichen Kontakts "Frau Rühl"
Telefon +49 7171 703-53
Fax +49 7171 70382
Raum 5
Aufgaben

Standesamt, Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle

Frau Birgit Lemke

Sachbearbeiterin Standes- und Friedhofsamt

Zuständigkeit E - G

Bild des persönlichen Kontakts "Frau Lemke"
Telefon +49 7171 703-11
Fax +49 7171 703-82
Raum 4
Aufgaben

Standesamt, Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen, Friedhofsverwaltung

benz

"Als Bürgermeisterin von Mutlangen darf ich Sie alle recht herzlich in Mutlangen, einer liebens- und lebenswerten Gemeinde mit rund 6.700 Einwohnern im Ostalbkreis willkommen heißen."Weiterlesen

Stephanie Eßwein, Bürgermeisterin