Standesamt Mutlangen
In unserem Trauzimmer im Erdgeschoss des Rathauses, bieten wir Trauungen ganz individuell im Personenkreis von zwei bis zu 60 Personen an.
Ein neu gestalteter Außenbereich lädt zudem zum Verweilen bei einem Sektempfang im Anschluss der Trauung ein.
Eheschließungen
Der erste „amtliche Schritt“ in die Ehe ist die Anmeldung beim Standesamt (früher Aufgebot). Sie wird von dem Standesamt entgegengenommen, bei dem einer der Partner seinen Wohnsitz hat
Die Anmeldung der Eheschließung hat sechs Monate Gültigkeit, das heißt innerhalb von 6 Monaten nach dem Tag der Anmeldung kann Ihre Eheschließung stattfinden.
Bitte vereinbaren Sie für die Anmeldung der Eheschließung einen Termin mit uns. Bei diesem Termin zur Anmeldung der Eheschließung kann auch bereits der Termin für Ihre Trauung festgelegt werden.
Heiraten können Sie an jedem Werktag während unserer Öffnungszeiten. Als zusätzlichen Service bieten wir Ihnen außerdem die Möglichkeit an Freitagnachmittagen bzw. an Samstagen die Ehe zu schließen.
Zudem steht Ihnen für standesamtliche Trauungen ab sofort auch unser Foyer im Erdgeschoss des Rathauses zur Verfügung.
Unterlagen und Gebühren
Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab Sind Sie beide volljährig und deutsche Staatsangehörige und waren noch nie verheiratet oder verpartnert, dann genügen üblicherweise folgende Unterlagen:
- Personalausweis und Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde/Bürgerbüro, sofern ein Partner nicht in Mutlangen
wohnhaft ist.
Die Meldebehörde bestätigt Ihnen in der Aufenthaltsbescheinigung die Angaben zur Person,
zum Wohnsitz, zur Staatsangehörigkeit und Familienstand.
- beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Geburtenregister. Sie erhalten diese Unterlagen beim
Standesamt Ihres Geburtsortes.
Wenn Sie selbst schon verheiratet oder verpartnert waren, benötigen wir eine/einen
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister der
Vorehe/vorherigen Lebenspartnerschaft. Diese Abschrift erhalten Sie beim Eheschließungsstandesamt
bzw. beim Standesamt der Begründung Ihrer Lebenspartnerschaft.
- Nachweis über die Auflösung der Vorehe bzw. vorherigen Lebenspartnerschaft. Personen, die bereits
verheiratet oder verpartnert waren, müssen einen urkundlichen Nachweis über die Auflösung der Vorehe
bzw. vorherigen Lebenspartnerschaft (z.B. Scheidung, Tod) vorlegen. Meistens kann dieser Nachweis
durch eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der Vorehe/Lebenspartnerschaftsregister
erbracht werden.
Bei gemeinsamen Kindern benötigen wir jeweils eine
- beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Geburtenregister. Die Urkunde muss aktuell sein und wird vom
Standesamt am Geburtsort Ihres Kindes ausgestellt.
Spezielle Informationen für die Anmeldung zur Eheschließung.
In folgenden Fällen erkundigen Sie sich bitte persönlich bei uns, welche Unterlagen benötigt werden.
- wenn ein Partner nicht im Bundesgebiet geboren ist
- wenn Sie als Spätaussiedler in die Bundesrepublik gekommen sind
- wenn Ihre Ehe/Lebenspartnerschaft im Ausland geschieden/aufgelöst worden ist
- bei Eheschließung/Lebenspartnerschaft von und mit ausländischen Staatsangehörigen
Für die Prüfung der Voraussetzungen fällt jedoch bei der Anmeldung zur Eheschließung eine Gebühr an. Diese beträgt 40,00 €
Sobald ausländisches Recht zu beachten ist, erhöht sich die Gebühr auf 80,00 €. Ausländisches Recht ist dann zu beachten sobald ausländische Urkunden und Bescheinigungen vorgelegt werden.
Zu diesen Gebühren kommen noch die Gebühren für eine Eheurkunde und, falls gewünscht, ein Stammbuch hinzu, so dass die Gesamtgebühr individuell verschieden sein kann
Soll die Eheschließung an einem Freitagnachmittag oder Samstag stattfinden, ist eine zusätzliche Servicegebühr von 60 € zu zahlen.
Bei Fragen können Sie sich gerne an unser Standesamt wenden.