Öffentliche Bekanntmachungen
Abwasser- und Wasser
Bebauungspläne
- Ortsübliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften "Wetzgauer Straße - Blumenstraße (329,1 KB)“ (veröffentlicht am 16.02.2023)
Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte für den Stichtag 01.01.2022
Der gemeinsame Gutachterausschuss Schwäbisch Gmünd für die Ermittlung von Grundstückswerten in Bartholomä, Böbingen, Durlangen, Eschach, Göggingen, Heubach, Heuchlingen, Iggingen, Leinzell, Lorch, Mögglingen, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertsofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täferrot und Waldstetten hat gemäß § 193 Abs. 5 in Verbindung mit § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) –in der jeweils gültigen Fassung- und in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - in der jeweils gültigen Fassung) zum 01.01.2022 durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke als Richtwerte ermittelt.
Gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches und § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung müssen diese Bodenrichtwerte bekanntgemacht werden.
Die Bodenrichtwerte sind hierzu im Internet unter www.grundsteuer-bw.de
oder über www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw abrufbar.
(veröffentlicht am 04.07.2022)
Einwohnermeldeamt
Friedhof
- Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Bestattungswesen (Bestattungsgebührensatzung) (424,3 KB)vom 16. November 2021 (424,3 KB) (veröfentlicht am 13.12.2021)
- Friedhofssatzung vom 16. November 2021 (822 KB) (veröffentlicht am 13.12.2021)
Grundsteuer-Festsetzung 2023
Grundsteuer-Festsetzung 2023 (107,4 KB) (veröffentlicht am 19.01.2023)
Gutachterausschuss
- Öffentlich-Rechtliche Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses vom Regierungspräsidium genehmigt (400,5 KB)
(veröffentlicht am 06.04.2022) - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB (Wertermittlung) der Gemeinden Durlangen, Mutlangen, Ruppertshofen, Spraitbach und Täferrot auf die Stadt Schwäbisch Gmünd zur Bildung des gemeinsamen Gutachterausschusses Schwäbisch Gmünd (492,3 KB) (veröffentlicht am 06.04.2022)
- Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen des gemeinsamen Gutachterausschusses Schwäbisch Gmünd und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung) (209 KB)(veröffentlicht am 06.04.2022)
Hebesatzsatzung
Haushalt
- Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Jahr 2023 (450,6 KB) (veröffentlicht am 09.02.2023)
Hundesteuer
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 22.03.2022 (410,8 KB)(veröffentlicht am 25.03.2022)
Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte
Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Asylbewerberunterkünften (202,1 KB)(veröffentlicht am 25.03.2022)
Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften (458,5 KB) (veröffentlicht am 01.04.2022)
Schöffenwahl 2023
Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste
Wahl der Schöffinnen und Schöffen
der Gemeinde Mutlangen
für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028
in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd
und den Strafkammern des Landgerichts Ellwangen
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 16.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Ellwangen und das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 30.05.2023 bis 05.06.2023 zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:
Rathaus Mutlangen, Hauptstraße 22, 73557 Mutlangen, Zimmer 14 und Zimmer 13
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeinde Mutlangen, Hauptstraße 22, 73557 Mutlangen, Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Mutlangen, den 17.05.2023
Stephanie Eßwein
Bürgermeisterin