Neues Namensrecht ab 01. Mai 2025
Zu dem am 01. Mai 2025 in Kraft getretenen neuen Namensrecht ist seitens des Bundesministeriums der Justiz eine Infobroschüre veröffentlicht worden. Diese können Sie hier (893,6 KB)einsehen.
Zudem sind unter folgenden Links Erklärvideos zum Namensrecht abzurufen:
Erklärvideo zum Namen in der Ehe
Erklärvideo zum Namen der Kinder
Die Neuerungen des Ehe- und Geburtsnamensrechts gelten für alle Personen, auf die deutsches Namensrecht anwendbar ist. Die Neuerungen gelten nicht nur für künftige Namensbestimmungen und Namensänderungen, sondern ermöglichen auch eine Anpassung bestehender Namen.
Was sind die wesentlichen Neuerungen?
Kernstück der Reform ist die Einführung echter Doppelnamen für Ehepaare und Kinder. Die Verbindung eines Doppelnamens durch einen Bindestrich ist nicht zwingend vorgesehen.
Zudem werden neue Namensänderungsmöglichkeiten eröffnet. So wird es Stief- und Scheidungskindern sowie Halbwaisen erleichtert, ihren Familiennamen an die familiäre Situation anzupassen. Für Volljährige wird in bestimmten Fällen eine einmalige Namensänderungsmöglichkeit im Erklärungswege eingeführt.
Die namensrechtlichen Traditionen der in Deutschland anerkannten nationalen Minderheiten und im Hinblick auf geschlechtsangepasste Formen des Familiennamens auch von Personen mit Migrationshintergrund werden berücksichtigt.
Der Zwang zur Namensänderung nach einer Erwachsenenadoption wird aufgehoben. Im Internationalen Namensrecht wird der Name einer Person künftig grundsätzlich nach den Sachvorschriften desjenigen Staates bestimmt, in dem diese Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt
hat.
Wenngleich die Reform in vielfacher Weise zu einer Liberalisierung des Namensrechts führt, gibt es auch künftig keine völlige Namenswahlfreiheit.