Gebührenanpassung bei Personalausweisen ab 7. Februar 2026
Der Bundesrat hat der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltEntlastVO) zugestimmt.
Aufgrund gestiegener Kosten bei den Ausweisherstellern und den Personalausweisbehörden wird die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises ab dem 7. Februar 2026 angepasst, um weiterhin eine kostendeckende Arbeit zu gewährleisten.
Die neuen Gebühren betragen:
46,00 Euro für Antragstellende ab 24 Jahren 27,60 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
Mit dieser Anpassung wird sichergestellt, dass die Behörden ihre Aufgaben im Pass- und Ausweiswesen zuverlässig erfüllen können. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die neuen Gebühren bei der Antragstellung zu berücksichtigen.