Ein Sommer mit einer Unterbrechung in seiner Mitte, aber mit trotzdem reichlich Badewetter kommt an sein Ende und es wird nicht mehr viele Gelegenheiten geben, die inzwischen weit verbreitete Gartenpools zu nutzen. Die Gemeinde weist in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt des Landkreises darauf hin, dass chemisch – meist mit Chlor – behandeltes Poolwasser in den öffentlichen Kanal abzulassen ist. Vor der Einleitung sollte es mindestens fünf Tage lang nicht mehr mit chemischen Zusätzen versehen worden sein. Da das Poolwasser in die öffentliche Abwasserbeseitigung gelangt, kann für die Füllmenge nicht auf die Abwassergebühr verzichtet werden.