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Erbansprüche

Die hinterbliebene Lebenspartnerin oder der hinterbliebene Lebenspartner hat einen gesetzlichen Erbanspruch, wenn kein Testament vorhanden ist. Im Falle einer Enterbung besteht ein Pflichtteilsanspruch. Darüber hinaus können Sie mit Ihrem Lebenspartner oder Ihrer Lebenspartnerin ein gemeinschaftliches Testament verfassen. Dazu genügt es, wenn einer von Ihnen das Schriftstück handschriftlich nach den Vorgaben für das eigenhändige Testament aufsetzt und der andere die gemeinschaftliche Erklärung eigenhändig mitunterzeichnet. Der Mitunterzeichnende soll hierbei angeben, zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Ort er seine Unterschrift beigefügt hat.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 21.02.2023 freigegeben.

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Hauptstraße 22
73557 Mutlangen

Tel.: 07171/703-0
Fax : 07171/703-80
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"Als Bürgermeisterin von Mutlangen darf ich Sie alle recht herzlich in Mutlangen, einer liebens- und lebenswerten Gemeinde mit rund 6.700 Einwohnern im Ostalbkreis willkommen heißen."Weiterlesen

Stephanie Eßwein, Bürgermeisterin