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Sterbefallbeurkundung – erforderliche Unterlagen für Bestattungsunternehmen

Für die Beurkundung eines Sterbefalls beim Standesamt sind grundsätzlich folgende Unterlagen einzureichen:

1. Unterlagen zum Sterbefall

·Ärztliche Todesbescheinigung mit den erforderlichen Teilen und Umschlägen
·Sterbefallanzeige mit den erforderlichen Angaben

2. Ausweisdokument und Wohnsitznachweis
·Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
·Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person

Hinweis zum Wohnsitznachweis: Wird der Nachweis durch eine eigene Abfrage des Standesamts beim Melderegister erbracht, fällt hierfür eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro an.

3. Personenstandsurkunden der verstorbenen Person

Je nach Familienstand sind folgende Unterlagen vorzulegen:

·Ledige Personen: Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
·Verheiratete Personen: Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
·Verwitwete Personen: Eheurkunde und gegebenenfalls Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
·Geschiedene Personen: Eheurkunde und gegebenenfalls Nachweis über die Auflösung der Ehe

Sofern die erforderlichen Daten bereits aus den zuständigen Personenstandsregistern hervorgehen, kann die Vorlage einzelner Urkunden entbehrlich sein.

4. Besondere Fälle

Bei ausländischen Staatsangehörigen, im Ausland ausgestellten Urkunden oder abweichenden Namensangaben können weitere Unterlagen erforderlich sein. Ausländische Urkunden sind gegebenenfalls mit Übersetzung und erforderlichem Echtheitsnachweis vorzulegen.

Bitte beachten Sie: Das Standesamt kann im Einzelfall weitere Nachweise anfordern. Die Beurkundung kann erst erfolgen, wenn die erforderlichen Angaben und Nachweise vollständig vorliegen.

Rechtsgrundlage: § 38 Personenstandsverordnung (PStV).
 

Kontakt:

Frau Kerstin Holder

Sachbearbeiterin Standesamt

Zuständigkeit A - D und H

Bild des persönlichen Kontakts "Frau Holder"
Telefon +49 7171 703-29
Fax +49 7171 703-82
Raum 3
Frau Birgit Lemke

Sachbearbeiterin Standes- und Friedhofsamt

Zuständigkeit E - G

Bild des persönlichen Kontakts "Frau Lemke"
Telefon +49 7171 703-11
Fax +49 7171 703-82
Raum 4
Frau Susanne Rühl

Sachbearbeiterin im Standesamt

Zuständigkeit I - O

Bild des persönlichen Kontakts "Frau Rühl"
Telefon +49 7171 703-53
Fax +49 7171 70382
Raum 5
Frau Lisa Marie Wirth

Sachbearbeiterin im Standesamt

Zuständigkeit P-Z

Bild des persönlichen Kontakts "Frau Wirth"
Telefon +49 7171 703-14
Fax +49 7171 703-82
Raum 6
benz

"Als Bürgermeisterin von Mutlangen darf ich Sie alle recht herzlich in Mutlangen, einer liebens- und lebenswerten Gemeinde mit rund 6.900 Einwohnern im Ostalbkreis willkommen heißen."Weiterlesen

Stephanie Eßwein, Bürgermeisterin