Sterbefallbeurkundung – erforderliche Unterlagen für Bestattungsunternehmen
Für die Beurkundung eines Sterbefalls beim Standesamt sind grundsätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
1. Unterlagen zum Sterbefall
·Ärztliche Todesbescheinigung mit den erforderlichen Teilen und Umschlägen
·Sterbefallanzeige mit den erforderlichen Angaben
2. Ausweisdokument und Wohnsitznachweis
·Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
·Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person
Hinweis zum Wohnsitznachweis: Wird der Nachweis durch eine eigene Abfrage des Standesamts beim Melderegister erbracht, fällt hierfür eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro an.
3. Personenstandsurkunden der verstorbenen Person
Je nach Familienstand sind folgende Unterlagen vorzulegen:
·Ledige Personen: Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
·Verheiratete Personen: Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
·Verwitwete Personen: Eheurkunde und gegebenenfalls Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten
·Geschiedene Personen: Eheurkunde und gegebenenfalls Nachweis über die Auflösung der Ehe
Sofern die erforderlichen Daten bereits aus den zuständigen Personenstandsregistern hervorgehen, kann die Vorlage einzelner Urkunden entbehrlich sein.
4. Besondere Fälle
Bei ausländischen Staatsangehörigen, im Ausland ausgestellten Urkunden oder abweichenden Namensangaben können weitere Unterlagen erforderlich sein. Ausländische Urkunden sind gegebenenfalls mit Übersetzung und erforderlichem Echtheitsnachweis vorzulegen.
Bitte beachten Sie: Das Standesamt kann im Einzelfall weitere Nachweise anfordern. Die Beurkundung kann erst erfolgen, wenn die erforderlichen Angaben und Nachweise vollständig vorliegen.
Rechtsgrundlage: § 38 Personenstandsverordnung (PStV).

