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Vorgehen des Gläubigers

Wenn Sie einen Anspruch auf Zahlung (zum Beispiel eines Kaufpreises oder einen Schadenersatzanspruch) haben und die Zahlung des Schuldners ausbleibt, stellt sich die Frage, wie Sie Ihren Anspruch durchsetzen können.

Wenn Sie die Anschrift eines Schuldners nicht kennen sollten, kann Ihnen eine Auskunft aus dem Melderegister weiterhelfen.

Freigabevermerk

Stand: 02.09.2021

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeindeverwaltung
Hauptstraße 22
73557 Mutlangen

Tel.: 07171/703-0
Fax : 07171/703-80
info@mutlangen.de

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"Als Bürgermeisterin von Mutlangen darf ich Sie alle recht herzlich in Mutlangen, einer liebens- und lebenswerten Gemeinde mit rund 6.700 Einwohnern im Ostalbkreis willkommen heißen."Weiterlesen

Stephanie Eßwein, Bürgermeisterin