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Öffentliche Bekanntmachungen

Abwasser- und Wasser

Bebauungspläne

Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte für den Stichtag 01.01.2022

Der gemeinsame Gutachterausschuss Schwäbisch Gmünd für die Ermittlung von Grundstückswerten in Bartholomä, Böbingen, Durlangen, Eschach, Göggingen, Heubach, Heuchlingen, Iggingen, Leinzell, Lorch, Mögglingen, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertsofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täferrot und Waldstetten hat gemäß § 193 Abs. 5 in Verbindung mit § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) –in der jeweils gültigen Fassung- und in Verbindung mit § 12 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - in der jeweils gültigen Fassung) zum 01.01.2022 durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke als Richtwerte ermittelt.
Gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches und § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung müssen diese Bodenrichtwerte bekanntgemacht werden.
Die Bodenrichtwerte sind hierzu im Internet unter www.grundsteuer-bw.de
oder über www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw abrufbar.

(veröffentlicht am 04.07.2022)

Einwohnermeldeamt

Friedhof

Grundsteuer-Festsetzung 2023

Grundsteuer-Festsetzung 2023 (107,4 KB)  (veröffentlicht am 19.01.2023)

Gutachterausschuss

Hebesatzsatzung

Haushalt

Hundesteuer

Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte

Schöffenwahl 2023

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste 
Wahl der Schöffinnen und Schöffen
der Gemeinde Mutlangen
für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028
in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd
und den Strafkammern des Landgerichts Ellwangen
 
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 16.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Ellwangen und das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 30.05.2023 bis 05.06.2023 zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:
Rathaus Mutlangen, Hauptstraße 22, 73557 Mutlangen, Zimmer 14 und Zimmer 13
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll bei der Gemeinde Mutlangen, Hauptstraße 22, 73557 Mutlangen, Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
 
 
Mutlangen, den 17.05.2023



Stephanie Eßwein
Bürgermeisterin

benz

"Als Bürgermeisterin von Mutlangen darf ich Sie alle recht herzlich in Mutlangen, einer liebens- und lebenswerten Gemeinde mit rund 6.700 Einwohnern im Ostalbkreis willkommen heißen."Weiterlesen

Stephanie Eßwein, Bürgermeisterin